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Image taken from the movie "Shoot 'em up"

SEMPERIT zählt zu den traditionsreichsten und wettbewerbsstärksten Unter­nehmen der internationalen Kautschuk- und Kunststoffindustrie, dessen frühe Anfänge bis in das Jahr 1824 zurückreichen.

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Kulturzentrum

Der Kulturverein Wimpassing, gegründet 1964, ist der Dachverein nahezu aller örtlicher Vereine. Im Auftrag der Gemeinde wird das Kulturzentrum (520 Personen Fassungsvermögen) verwaltet.

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E.Gaderer Park

Image taken from the "Invaders"

Die Parkanlage hinter der Gemeinde. Mit Parkbuffet, Spielplatz, Springbunnen .....

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Kirche

Römisch-katholische Pfarre Unbeflecktes Herz Mariä Wimpassing im Schwarzatale

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Überblick

Dieses Foto wurde am Dach unseres Hochhauses gemacht. Es zeigt die B17 Richtung Westen

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Home Flächenwidmungsplan
Flächenwidmungsplan PDF Drucken
Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im österreichischen Recht eine Verordnung der Gemeinde bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung.
Ein Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt,
wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen).
Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.
Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:
  • Alle Flächen welche durch rechtswirksame überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z. B. Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer).
  • Alle Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z. B. denkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete).
  • Alle Flächen, die durch natürliche Gefahren beeinträchtigt sind (z. B. hochwassergefährdete Gebiete).Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.
Flächenwidmungsplan in Niederösterreich [Bearbeiten]Die Flächen werden unterteilt in:
  • Baulandgebiete o Bauland o Aufschließungszonen
  • Verkehrsflächen * GrünlandIm Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
  • Wohngebiet
  • Agrargebiet
  • Kerngebiet
  • Einkaufszentren und Fachmärkte (veraltet, darf nicht mehr neu ausgewiesen werden)
  • Betriebsgebiet
  • Industriegebiet
  • Sondergebiet
  • Gebiet für erhaltenswerte Ortstrukturen

Der angehängte Flächenwidmungsplan trat mit 02.07.2009 in Kraft.

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