Kundmachung Eintragungszeitraum Juni 2026 für folgende Volksbegehren

Detailinformationen zu dem Termin
Termine:
Di, 16.06.2026
Mi, 17.06.2026
Do, 18.06.2026
Fr, 19.06.2026
Mo, 22.06.2026
Ort: Bürgerservice beim Postpartner Wimpassing
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  • „GRATIS Verhütung” 
  • „Karfreitag-Feiertag für Alle” 
  • „Polizei - kritischer Personalmangel” 
  • „Transparenz im Parlament” 
  • „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl”

Kundmachung Volksbegehren Juni 2026, Eintragungszeitraum


  • „GRATIS Verhütung” 

Text des Volksbegehrens: 

Prävention, Zugänglichkeit, Aufklärung: 

Gratis Verhütung für ALLE! 

Mit einer Unterschrift können Sie heute eine starke Botschaft für Gleichberechtigung und Ge­sundheit senden. 

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen: 

1. Kostenlose Kondome und Lecktücher in Apotheken und Drogerien! 

2. Gratis hormonelle und nicht hormonelle Verhütung (z.B. Pille, Stäbchen, Spritze, Hormon­spirale, Kupferkette & -spirale, Goldspirale, etc.)! 

3. Gratis Pille Danach! 

4. Kostenübernahme von Verhütungsberatung bei Ärzt:innen! 

5. Umfassende sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen! 

Unsere Gesundheit und unser Wohlergehen hängen eng mit der richtigen Verhütung zusammen. Fehlende oder falsche Verhütung bergen schwerwiegende Risiken – sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche. Eine ungewollte Schwangerschaft mit all ihren Folgen oder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten müssen unbedingt vermieden werden. Das ist im Interesse von uns allen. 

Eine individuell angepasste Verhütungsmethode ist somit genauso eine Gesundheitsleistung wie vie­le andere ärztliche Behandlungen und sollte demnach ebenso kostenlos zur Verfügung stehen. Ein geringes Einkommen soll und darf nicht über die Verhütungsmethode entscheiden, sondern körper­liche Verträglichkeit und persönliche Präferenzen müssen im Vordergrund stehen. Jeder Mensch hat das Recht, in Gesundheitsfragen frei und unabhängig von finanziellen Einschränkungen zu wählen. 

Eine solche Maßnahme würde nicht nur individuellen Schutz bieten, sondern auch einen bedeu­tenden gesellschaftlichen Beitrag zur Eindämmung von sexuell übertragbaren Krankheiten leis­ten. Es liegt daher in unserem gemeinsamen Interesse, effektive Verhütungsmethoden wie Kon­dome oder Lecktücher nicht nur zugänglich, sondern auch kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

Eine fundierte Beratung und umfassende Aufklärung sind die Grundvoraussetzungen für richtige Verhütung! 

- Daher darf die Verhütungsberatung bei Ärzt:innen keine Privatleistung mehr sein, sondern muss kostenlos werden. Denn wir haben alle ein Recht darauf, über unsere sexuelle Gesundheit aufgeklärt zu werden. 

- Genauso wichtig ist die altersgerechte Aufklärung an Schulen. Denn Wissen ist die beste Prävention gegen ungewollte Schwangerschaften und Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten. 

Mit Ihrer Unterstützung für dieses Volksbegehren setzen wir uns gemeinsam für eine gesündere, aufgeklärtere und verantwortungsbewusstere Gesellschaft ein. 

Geben Sie Ihre Stimme für die kostenfreie Bereitstellung von Verhütungsmitteln ab und helfen Sie mit, den Zugang zu sicherer und effektiver Verhütung für jede:n zu gewährleisten. 

Informationen zu Verhütung in Österreich und International: 

Steigende Zahlen in Österreich von sexuell übertragbaren Krankheiten: 

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „GRATIS Verhütung” 

Die Einführung von gratis Verhütung bedeutet auf den ersten Blick zusätzliche Kosten für den Staat. Eine Untersuchung der Washington University School of Medicine zeigt, dass durch kostenlose Verhü­tung Teenagerschwangerschaften um bis zu 80 % und Abtreibungen um bis zu 62 % reduziert werden können. Ein Bericht des Joint Economic Committee des US-Kongresses schätzt, dass jeder in Verhütung investierte Dollar dem Staat langfristig sechs Dollar spart. Österreich könnte also sogar sparen, in der jetzigen Budgetlage nicht ganz unwesentlich. 

Ein geringes Einkommen soll und darf nicht über die Verhütungsmethode entscheiden, sondern körper­liche Verträglichkeit und persönliche Präferenzen müssen im Vordergrund stehen. Jeder Mensch hat das Recht, in Gesundheitsfragen frei und unabhängig von finanziellen Einschränkungen zu wählen. 

Gesundheit ist das höchste Gut – dazu zählt auch die sexuelle Gesundheit!

 

 


  • „Karfreitag-Feiertag für Alle” 

Text des Volksbegehrens: 

Der Karfreitag aIs Tag der Erinnerung an den Tod Jesu Christ am Kreuze stellt ein zentrales Er­eignis im Leben Jesu, damit für das Christentum und die ganze Menschheit dar. 

Die Geburt Jesu zu Weihnachten, der Tod am Karfreitag und die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern sind prägende Ereignisse des christlichen Glaubens und der christlichen Frohbotschaft. 

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den Karfreitag im § 7 des Feiertagsruhege­setzes verankern. 

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Karfreitag-Feiertag für Alle” 

Die Wertigkeit des Karfreitags wird, wenn dieser hohe Festtag ein gesetzlicher Feiertag wird, von der Bevölkerung würdigend und nachdenklich begangen. 

Unsere Gesellschaft wird durch den Glauben gestärkt, weshalb Austritte aus den christlichen Reglions­gemeinschaften tunlichst zu vermeiden sind. 

Wir lassen uns vom Bibeltext „ NEHEMIA 2/20“ leiten, er lautet: 

Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; darum wollen wir, seine Knechte, uns aufmachen und bauen.

 

 

 

  • „Polizei - kritischer Personalmangel” 

Text des Volksbegehrens: 

Seit Jahrzehnten wird die Polizei in Österreich systematisch ausgedünnt und dezimiert. Auch geschönte Statistiken ändern nichts daran, dass vor allem in Wien, letztendlich aber in ganz Österreich, immer weniger Personal, sprich Exekutivbedienstete, zur Verfügung stehen. Durch ein Bundes-Verfassungsgesetz muss eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizisten:innen sichergestellt sein, was zu einer Aufstockung der Exekutive um mindestens 25% führt, sowie leistungsgerechte Gehälter. 

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Polizei - kritischer Personalmangel” 

Unsere wichtigsten Argumente für eine Unterstützung: 

Volksbegehren 

Polizei kritischer Personalmangel 

„Wer Sicherheit will, muss auch für 

ausreichend Polizistinnen und Polizisten sorgen.“ 

Sechs Kernforderungen des Volksbegehrens 

1.     Verbindliche Personalbedarfsplanung 

 

Es ist eine transparente, bundesweit einheitliche und langfristige Personalbedarfsplanung für die Polizei einzuführen. Pensionierungen, Krankenstände, Ausbildungszeiten und tatsächliche Einsatzbelastungen sind realistisch zu berücksichtigen. Der tatsächliche Personalstand muss den realen Aufgaben entspre­chen und regelmäßig öffentlich evaluiert werden. 

1.     Nachhaltige Aufstockung statt Symbolpolitik 

 

Neuaufnahmen dürfen nicht nur kurzfristige Lücken schließen oder medial angekündigt werden, sondern müssen den Netto-Personalstand dauerhaft auf die Begebenheiten angleichen. Ausbildungsplätze sind vollständig zu besetzen, vorhersehbare Abgänge sind systematisch auszugleichen und erfahrene Kräfte müssen Perspektiven durch verbesserte Rahmenbedingungen im Dienst erhalten. 

1.     Verbesserung der Arbeits- und Dienstbedingungen 

 

Dienstzeiten sind einer persönlich angepassten Situation anzupassen. Überstundenregelungen und Ein­satzbelastungen sind so zu gestalten, dass Gesundheit, Erholungsphasen und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gewährleistet werden. Psychologische Betreuung, Supervision und verpflichtende Nach­betreuung nach belastenden Einsätzen sind flächendeckend sicherzustellen.2 

 

1.     Qualität, Ausbildung und Deeskalation stärken 

 

Aus- und Fortbildungen müssen ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen erhalten. Weiterbildun­gen und Schulungen zum Zwecke der Gesetzeskenntnis und Aufgabenerfüllung müssen in ausreichenden Maßen zur Verfügung stehen. Deeskalation, Kommunikation, Grund- und Menschenrechte sowie Kon­fliktlösung sind verbindlich zu stärken, damit polizeiliches Handeln auch unter Belastung verhältnismä­ßig, professionell und rechtsstaatlich bleibt. 

1.     Transparenz, Kontrolle und Bürgerrechte absichern 

 

Interne und externe Kontrollmechanismen, Beschwerdestellen und Qualitätssicherung sind personell und organisatorisch so auszustatten, dass sie unabhängig und wirksam arbeiten können. Personalmangel darf nicht zur Einschränkung von Kontrolle, Aufarbeitung und demokratischer Verantwortung führen. 

1.     Neues Dienstzeitmanagement – DZM 2026 

 

Das geplante neue Dienstzeitmanagement ist ein weiterer zentraler Faktor in der aktuellen Personalsitu­ation. Ein neues Dienstsystem kann nur dann funktionieren, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Andernfalls führt es zwangsläufig zu Mehrbelastungen für die bestehende Kollegenschaft. Entscheidend ist dabei, dass durch das neue Modell keine finanziellen Nachteile für die Polizistinnen und Polizisten entstehen dürfen. 

Arbeitszeiten müssen planbar, transparent und fair gestaltet sein und dürfen nicht zu Einkommens­verlusten oder einer einseitigen Verschiebung hin zu mehr Wochenend- und Randdiensten führen. Ein Dienstzeitmanagement, das auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt wird, würde die Attraktivität des Berufs weiter mindern und den Personalmangel zusätzlich verschärfen.

 

 

  • „Transparenz im Parlament” 

Text des Volksbegehrens: 

Im sanierten Parlament gibt es eine moderne Abstimmanlage, die aber von den Abgeordneten nicht benutzt wird. Damit wäre es einfach möglich, ihr Stimmverhalten nachzuvollziehen und für interessierte Bürger und Medien zu dokumentieren. Die vorhandene Anlage soll genutzt werden! 

Der Bundesgesetzgeber möge 

- die namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall und 

- die Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der 

Parlamentshomepage gesetzlich verankern. 

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Transparenz im Parlament” 

Demokratie lebt von Transparenz und Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger haben ein grundlegendes Recht zu erfahren, wie ihre gewählten Vertreter im Nationalrat abstimmen. Im sanierten Parlament steht eine moderne elektronische Abstimmanlage bereit, die jedoch nicht genutzt wird, obwohl sie eine einfa­che, verlässliche und fehlerfreie Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens ermöglichen würde. 

Gerade in Zeiten zunehmender Verunsicherung durch „Fake News“ und widersprüchliche politische Aussagen ist es entscheidend, dass das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Abgeordneten nachvoll­ziehbar und öffentlich zugänglich ist. Nur so können Täuschungen verhindert und die Verantwortung der Mandatare sichtbar gemacht werden. 

Das Volksbegehren fordert daher: 

• die gesetzliche Verankerung der namentlichen elektronischen Abstimmung als Regelfall im Nationalrat, 

• sowie die Veröffentlichung des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der offiziellen Parlamentshomepage. (So ist es beispielsweise in Deutschland bereits der Fall: 

Dies schafft demokratische Transparenz, stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit und setzt ein klares Signal für eine moderne, offene und bürgernahe Demokratie. Österreich hat die Chance, mit geringem Aufwand einen großen Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit zu gehen, indem die vorhandene Abstimmungsanlage endlich genutzt wird.

 

 


  • „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl” 

Text des Volksbegehrens: 

Um das Wahlergebnis im jeweiligen Fall messbar an der wahlberechtigten Bevölkerung abzu­bilden wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, die Wähler und Wählerinnen für beide vorgeschlagenen Wahlen, Nationalrat,- und Bundespräsidentenwahl, verpflichtend zur Wahl aufzurufen. Dies sollte zur Stärkung der Demokratie und dessen Bewusstsein in unse­rem Land förderlich sein. 

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl” 

Rein wahlarithmetisch ist es für das Endergebnis egal, ob man nicht wählt oder ungültig wählt. 

Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe haben somit die gleiche Auswirkung auf das Ergebnis, nämlich keine. Die Mandatsverteilung wird also aus der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen berechnet. Einzig, die Anzahl der ungültigen Stimmen wird im amtlichen Wahlergebnis gesondert ange­führt. 

Wer profitiert von einer Stimmenthaltung oder ungültigen Stimmabgabe? Alle Parteien profitieren pro­portional zu ihrem Stimmanteil, d.h. Parteien mit mehr erhaltenen Stimmen profitieren etwas mehr als jene mit weniger Stimmen. Wenn die Wahlbeteiligung zurück geht, werden somit die Mandate für die Parteien "billiger", d.h. es sind weniger Stimmen notwendig um ein Mandat zu bekommen. 

Fallbeispiel: theoretische Annahme 99% gültiger Stimmen: bei einer Wahlbeteiligung von z.B.: 66% und 30% der erhaltenen Stimmen einer bestimmten Partei wären dies hochkumuliert (die bestimmte Partei stagniert) bei einer Wahlbeteiligung von 99% ein Anteil von erhaltenen Stimmen im Ausmaß von 20% => ein Minus von 33% gegenüber der geringeren Wahlbeteiligung. 

Dies zeigt, wenn auch unter hypothetischer Annahme, welche wesentliche Auswirkung die abgegebenen gültigen Stimmen auf sich haben. Den Extremfall, dass 33% der Stimmen (Differenz aus Wahlpflicht und Annahme 66% Beteiligung) ungültig abgegeben werden, schließe ich aus. Dass die stagnierende Partei einen Zugewinn an Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 99% erhält kann nicht ausgeschlossen wer­den, ist jedoch im Fallbeispiel nicht berücksichtigt. 

Es könnten jedoch unzählige Fallbeispiele gemacht werden. Dies zeigt jedoch, dass nur bei maximaler Wahlbeteiligung der wahlberechtigten Bevölkerung ein messbares Ergebnis erzielt werden kann! 

Abschließend erwähnt sollten alle Möglichkeiten um die Demokratie zu stärken sowie diese künftig auch beibehalten zu können, ausgeschöpft werden. 

Nachdem in einer Demokratie das Recht vom Volk ausgeht, hat dieses auch die Pflicht dafür Sorge zu tragen.