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Wimp.Info September 2024Mehr...
Hier kommen Sie direkt zur Beantragung einer Wahlkarte für die NR-Wahl am 29.09.2024
Amtliche Information
über die
Wahl zum Nationalrat
„NR -Wahl“
am Sonntag, 29. September 2024
Wahllokal: Sporthalle, Bundesstr. 42, 2632 Wimpassing Wahlzeit: 07:00 – 13:00 Uhr Wahlsprengel: 1 + 2
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekanntgemacht.
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden NR-Wahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
In der Wählerevidenz einer Gemeinde sind eingetragen:
• Wahlberechtigt sind alle Personen (mit der österr. Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Österreich, nicht vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen oder Auslandsösterreicher/in mit Antragstellung) die am Stichtag (9.Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden und spätestens am Tag der Wahl (29.September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden (also Personen, die spätestens am 29.September 2008 geboren worden sind).
Nur Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Ende August wird die „Amtliche Wahlinformation“ zugestellt (siehe Abbildung).
VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Die amtliche Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine WAHLKARTE für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Bürgerservice wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben!
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung der beantragten Wahlkarte ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Abgabe der Wahlkarte:
Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2024, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (BH Neunkirchen) einlangen.
Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.
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