Bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheitswesen, werden im Frühjahr
Jeden Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr
sowie Freitag von 8.00 – 12 Uhr
Zeckenschutzimpfungen durchgeführt.
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa ein Monat und die dritte innerhalb von fünf bis zwölf Monaten nach der ersten Impfung zu erfolgen.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich.
Alle weiteren Auffrischungsimpfungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr im 3-Jahres-Intervall.
Die Kosten einer Teilimpfung betragen:
Ø Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: € 29,-
Ø Für Personen ab dem vollendeten 12 Lebensjahr: € 30,11
Der Impfstoff ist in der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheitswesen, vorrätig.
Die Impfbestätigung zur Einreichung bei den Krankenkassen wird anlässlich der Impfung ausgefolgt.