Gastgewerbe - Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde
Zuständig ist die Gemeinde, in der der Gastgewerbebetrieb seinen Standort hat
Hinweis:
Wenn es sich um die Sperrstunde oder die Aufsperrstunde in einer weiteren Betriebstätte handelt, ist der Antrag bei der für die weitere Betriebsstätte zuständigen Gemeinde zu stellen.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen. Die Gemeinde entscheidet unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen.
Hinweis:
Die Bewilligung wird nicht erteilt, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt oder der Gastgewerbetreibende oder die Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperrstunde oder der Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
•o € 13,20 Euro Bundesgebühr
•o Beilage: € 3,60 Euro pro Bogen
•o € 2,10 Euro für einen oder zwei kalendermäßig bestimmte Tage
•o € 10,90 Euro für drei bis zehn Tage
•o € 27,20 Euro für mehr als zehn Tage