Subvention Familiengründung

R I C H T L I N I E

über die Gewährung einer Förderung anlässlich

 

der Verehelichung und Gründung eines Hausstandes

 

im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wimpassing.

§ 1 - Gegenstand der Förderung

(1) Die Marktgemeinde Wimpassing fördert die Familiengründung im Zusammenhang mit der Gründung eines Haushaltes in Wimpassing in Form eines Direktbetrages wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

a)    Der Hauptwohnsitz eines Ehepartners muss seit mindestens einem Jahr in Wimpassing sein.

b)    Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der ordentliche Wohnsitz in Wimpassing begründet sein.

c)    mindestens ein Ehepartner schließt zum erstmal die Ehe

(2) Zur Erlangung dieser Subvention sind folgende Unterlagen erforderlich:

a)    Heiratsurkunde

b)    Meldenachweis

§ 2 - Einbringung des Ansuchens um die Gewährung einer Förderung

Das Ansuchen um Förderung ist mittels der von der Marktgemeinde Wimpassing aufgelegten Formulare bis spätestens 31.12. des Folgejahres nach Verehelichung bzw. Begründung des Haushaltes bei der Marktgemeinde Wimpassing mit den erforderlichen Nachweisen einzubringen.

§ 3 - Kontrolle durch die Marktgemeinde Wimpassing

Der Marktgemeinde Wimpassing steht das Recht zu, geförderte Vorhaben an Ort und Stelle zu begutachten.

§ 4 - Förderungsbetrag

Der Förderungsbetrag in Höhe von jeweils € 100,00 wird nach Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Wimpassing und nach allfälliger Überprüfung durch die Marktgemeinde Wimpassing ausbezahlt.

§ 5 - Schlussbestimmungen

(1) Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

(2) Diese Richtlinie wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wimpassing in der
     Gemeinderatssitzung vom 14.12.2017 beschlossen und tritt mit 01.01.2018 in
     Kraft.

 

HH 1/461000-768000

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten