Vereinswesen

  

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

Personen, die einen Verein gründen wollen, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.

Alle Vereine werden im Zentralen Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres geführt. Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins Auskunft verlangen.

TIPP: Umfangreiche Informationen und Muster für Statuten & Eingaben finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Inneres.

Achtung: Seit 1. April 2006 ist die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen (z.B. Briefe, E-Mails, Verträge, Angebote, Rechnungen) zu führen. Das Nichtführen der ZVR-Zahl stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

 

Vereinsgesetz 2002- VerG

Zuständig

Buchegger Gerlinde
Kontaktdaten von Gerlinde Buchegger
Angestellte
Gerlinde Buchegger
Bundesstraße 40
2632 Wimpassing im Schwarzatale
Tel: +43 2630 38370 10
Mobil: +43 699 15585211
Fax: +43 2630 38370 18
gemeinde@wimpassing.at
gerlinde.buchegger@wimpassing.at
Erdgeschoß

 

Thüringer Sonja
Kontaktdaten von Sonja Thüringer
Angestellte
Sonja Thüringer
Bürgerservice beim Postpartner Wimpassing
Bundesstraße 63a
2632 Wimpassing im Schwarzatale
Tel: +43 2630 38370 61
Mobil: +43 699 15585215
Fax: +43 2630 38370 18
gemeinde@wimpassing.at
sonja.thueringer@wimpassing.at
rechts, 1 .Tür