Volksbegehren

  

Unterstützungserklärungen für die Einleitung eines Volksbegehrens können Sie im Gemeindeamt, Bürgerservice, zu den Öffnungszeiten abgeben. Wenn es in weiterer Folge zu einem Volksbegehren kommt ist Ihre Unterschrift bereits gültig und Sie dürfen nicht nochmal unterschreiben.

Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren (Unterschrift) können Sie während der gesetzlich festgesetzten Eintragungswoche im Gemeindeamt, Bürgerservice, leisten.

Für Ihre Unterstützungserklärung oder Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) mitzubringen.

Wichtiges zu einem Volksbegehren 

 

Zuständig

Thüringer Sonja
Kontaktdaten von Sonja Thüringer
Angestellte
Sonja Thüringer
Bürgerservice beim Postpartner Wimpassing
Bundesstraße 63a
2632 Wimpassing im Schwarzatale
Tel: +43 2630 38370 61
Mobil: +43 699 15585215
Fax: +43 2630 38370 18
gemeinde@wimpassing.at
sonja.thueringer@wimpassing.at
rechts, 1 .Tür

 

Buchegger Gerlinde
Kontaktdaten von Gerlinde Buchegger
Angestellte
Gerlinde Buchegger
Bundesstraße 40
2632 Wimpassing im Schwarzatale
Tel: +43 2630 38370 10
Mobil: +43 699 15585211
Fax: +43 2630 38370 18
gemeinde@wimpassing.at
gerlinde.buchegger@wimpassing.at
Erdgeschoß